ACHTUNG!
Neue BAFA Bedingungen, Richtlinien und Fördersätze ab dem 15. August 2022!
Nur noch bis zu 20% BAFA-Förderung für Holz- und Pelletheizungen
Die bisherige BAFA Förderung mit prozentualer Erstattung der Umbaukosten der gesamten Heizungsanlage bleibt prinzipiell bestehen.
Dies schließt neben der Anschaffung des Biomassekessels auch die Kosten für die Speicher, Brennstofflager, Transportsystem, Abgasanlage und sonstigen Teile.
Obendrein werden auch die Einbau- sowie Umbaukosten bezuschußt, was auch die Installation von Flächenheizkörpern und Heizleisten mit einschließt, aber auch den Ausbau der Altanlage. Dabei muß seit dem 1. Januar 2021 eine Fachfirma den Einbau der Heizung ausführen muß!
Der Eigenbau einer Heizung nur mit Fachunternehmererklärung ist seither nicht möglich.
- Solarthermie 25% >> bisher 30%
- Biomasse 10% >> bisher 35%
- Wärmepumpe 25% >> bisher 35%
- EE-Hybrid 25% >> bisher 35%
- EE-Hybrid mit Biomasse: 20% >> bisher 35%
- Die zu ersetzende Heizunge muß funktionsfähig sein
- Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit "fossilen Brennstoffen" im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ob noch Heizungsanlagen im Neubau gefördert werden (bisher nur über KFW), können wir nicht sagen.
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Förderungen:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20220726_anpassung_beg.html
Vorläufig schauen Sie bitte beim Bafa selber nach den neuen Bedingungen.
Den Antrag stellen Sie hier: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem2.
Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.